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Glücksspielstaatsvertrag verstößt gegen Europarecht

Glücksspielstaatsvertrag verstößt gegen Europarecht

Nun es ist so weit, Durchbruch im Sportwettenkonzessionsverfahren ist endlich vollzogen: In den gerichtlichen Auseinandersetzungen um das Sportwettenkonzessionsverfahren hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einem als Musterverfahren vorgezogenen Klageverfahren endlich einen Befreiungsschlag ermöglicht.

Die Bundesländer wurden an diesem historischen Tag vor dem VG Wiesbaden durch das im Bereich der Sportwetten und der Glücksspiele „für alle Länder‘ agierende Bundesland Hessen vertreten. Hessen wiederum wurde eloquent durch eine Mitarbeiterin des Ministeriums und robust durch einen Mitarbeiter der Gemeinsamen Geschäftsstelle Glücksspiel vertreten.

Unterstützt wurden beide durch diejenige Kanzlei, die seit Jahrzehnten für die staatlichen Lotterieunternehmen das Glücksspiel- und Sportwettmonopol verteidigt.

Am 15. April führte das Gericht aus, dass Konzessionsverfahren an erheblichen Mängeln der Transparenz und der Verhältnismäßigkeit kranke. Die Begrenzung der Anzahl der Sportwettenkonzessionen auf 20 stelle einen rechtswidrigen Eingriff in die EU-Grundfreiheiten dar und sei nicht anwendbar.

Der Präsident des Deutschen Sportwettenverbands Mathias Dahms kommentiert das Urteil: „Erstmals hat ein deutsches Gericht festgestellt, dass die zahlenmäßige Beschränkung der Sportwettenkonzessionen europarechtswidrig ist. Infolge des Urteils haben alle Bewerber, die die qualitativen Anforderungen erfüllen, Anspruch auf eine Konzession.“

Das Gericht hat mit seinem Urteil vom 15.04.2016 das Land Hessen zur Erteilung einer Sportwettenkonzession an die Firma Tipico Ltd. verpflichtet. Sollte der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Berufung nicht zulassen, werden die Bundesländer die Konzessionen möglicherweise schon in der ersten Hälfte des nächsten Jahres ausgeben müssen.

Hierzu Dr. Ronald Reichert aus der Kanzlei Redeker Sellner Dahs: „Gewinner einer solchen Lösung wären alle: die Konzessionsbewerber, weil sie das endlich erhalten, was sie vor vier Jahren schon hätten erhalten sollen, und die Länder, weil sie vergleichsweise zügig den Nachweis eines regulierten Marktes antreten könnten. Nicht zuletzt müssten die Länder das drohende Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission weniger fürchten.“

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